Das House of Resources Magdeburg fördert ausschließlich kulturelle und soziale Projekte und Aktivitäten mit integrativem Charakter für die Belange und Interessen von Menschen mit Flucht- und/oder Migrationserfahrung.

Die häufigsten Fragen (FAQs) zu Antragsstellung und Verwendungsnachweis für Mikroprojekte des Resonanzboden // House of Resources Magdeburg

Klicken Sie jeweils auf die Frage, um die Antwort zu sehen.

  • Maßgebliche Teilhabe/Initiative von Menschen mit Flucht- und/oder Migrationserfahrung bei der Planung, Umsetzung und Durchführung
  • Aktivitäten, die dem Ausbau, der Stabilisierung, der Vernetzung und Professionalisierung von Migrant*innenselbstorganisationen und Akteur*innen in den Bereichen Flucht/Asyl/Integration und Interkultur zuzurechnen sind
  • Es wird in Magdeburg – und Umgebung / oder im ländlichen Raum, Schwerpunkt: nördliches Sachsen-Anhalt umgesetzt.
  • Der Antrag sollte min. 4 Wochen vor Projektbeginn und spätestens 2 Wochen vor der nächsten Jurysitzung gestellt werden.
  • Antragsstellung ist laufend möglich.
  • Anträge müssen digital (per Mail an: resonanzboden@lkj-lsa.de) und postalisch (hier auch unterschrieben) an die

.lkj) Sachsen- Anhalt
Resonanzboden // House of Resources Magdeburg
Brandenburger Straße 9 l 39104 Magdeburg

gesendet werden.

  • Öffentlichkeitsarbeit: Auf allen Veröffentlichungen (Flyer, Plakate, etc.) hat der Zuwendungsempfänger die Logos von Resonanzboden // House of Resources Magdeburg, der .lkj) Sachsen-Anhalt und des AGSA e. V. abzudrucken. Die entsprechenden Vorlagen werden mit Bewilligung des Antrages digital zur Verfügung gestellt. Veröffentlichungen bedürfen der vorherigen Freigabe durch das Projektteam (Zusendung von Druckfahnen, Entwürfen u. ä.).
  • Die Fördersumme beträgt pro Antrag maximal 1.500 €.
    Im Fall von Projekt-Kooperationen (2 weitere aktive Partner*innen) maximal 3.000 €.
  • Die Erschließung weiterer Finanzierungsquellen ist erwünscht aber nicht erforderlich.
  • Mit Bewilligung des Antrags wird ein Kooperationsvertrag geschlossen, der eine Vereinbarung zur Mittelweiterleitung enthält. Für den Mittelabruf genügt ein formloses Anschreiben per E-Mail oder postalisch.
  • Die Weiterleitung der Mittel erfolgt in zwei Raten:
    Die erste Rate (60% der Fördersumme) kann sofort ausgezahlt werden.
    Die zweite Rate (40%) wird überwiesen, wenn uns die Belege im Original über die Ausgabe der ersten Rate vorliegen.
  • Nach Abschluss des Projektes muss eine Gesamtabrechnung und ein Sachbericht erstellt werden.
  • Engagement für die Integration und für die Teilhabe von Zugewanderten am politischen, kulturellen und sozialen Leben der Gesellschaft
  • Engagement für den (inter)kulturellen Austausch
  • Engagement gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Engagement für das Gemeinwohl der Gesellschaft, auch mit Fokus auf spezielle Gruppen
  • Engagement für Benachteiligte und für die Verbesserung der Chancengleichheit
  • Engagement für die Veränderung bzw. Verbesserung unzureichender oder defizitärer Strukturen in der Gesellschaft
  • Vorhaben der Informationsvermittlung, Bildung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für gesellschaftspolitisch relevante Themen zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes
  • Verpflegung
    Ausnahmen: mehrtägige Seminare und Veranstaltungen für Kinder)
  • alkoholische Getränke
  • reine „Spaß-Veranstaltungen“, Feste, Partys
  • Projekte im Kontext Sport
  • Anschaffung von Gegenständen
  • Personalkosten
  • Einbringung eines umfangreichen ehrenamtlichen Engagements
  • Geplante Aktivitäten basieren auf Kooperationen und Partnerschaften mit Vereinen, Initiativen, Gruppen und Institutionen
  • Konzepte für die Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit über die geplanten Aktivitäten
  • Es sollten möglichst konkrete Ziele ersichtlich werden, die auch messbar sind (z.B. Anzahl Veranstaltungen, erreichte Personen, Begründung der Notwendigkeit)
  • Nachhaltigkeit der Aktivitäten wird positiv bewertet und ist wünschenswert

Die Kosten untergliedern sich in drei Einzelansätze (Personal-, Betriebs- und Sachausgaben), innerhalb derer unterschiedliche Ausgabenarten angeführt sind.

  • Aufwandsentschädigung: Für musikalische Beiträge (Bandauftritt etc.) können nur Aufwandsentschädigungen abgerechnet werden. Für Aufwandsentschädigungen kann der*die Antragsteller*in in seinem*ihrem Finanzplan einen Stundensatz von  bis maximal 25 € in Ansatz bringen.
  • Honorare: Referentenhonorare bei Schulungen / Seminaren dürfen 72,00 € brutto pro Einzelstunde (60 Minuten) nicht überschreiten. Wenn es sich bei den Referenten um wissenschaftlich tätige Personen (Universitätsprofessoren, Dozenten usw.) oder sonstige hoch qualifizierte Personen mit Spezialkenntnissen handelt, darf das Honorar 92,00 € brutto pro Zeitstunde (60 Minuten). nicht überschreiten.
  • Eigenarbeitsleistungen: Für unbare Eigenleistungen kann der*die Antragsteller*in in seinem*ihrem  Finanzplan, abhängig vom Schwierigkeitsgrad der Arbeit, einen Stundensatz von min. 12,41 € (Mindestlohn Stand Januar 2024) bis maximal 20,00 € in Ansatz bringen.
  • Sachausgaben: Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort im eigenen PKW gemäß Bundesreisekostengesetz mit einer Kilometerpauschale in Höhe von € 0,20 pro Kilometer (bis zu einem Betrag in Höhe von max. € 130,00) und mit Zügen der Deutschen Bahn AG (2. Klasse), jeweils gegen Vorlage einer schriftlichen Kilometerabrechnung bzw. der Bahntickets.
  • Eigenmittel
    Eigenmittel sind alle geldwerten Leistungen, insbesondere Geld und sonstige Sachen, die unmittelbar zur Finanzierung des beantragten Projekts eingesetzt werden sollen und zum Zeitpunkt des Projektbeginns zur freien Verfügung des Zuwendungsempfängers stehen. Als Eigenmittel gelten auch Teilnahmebeiträge bei Veranstaltungen, Spenden sowie Sponsoringbeiträge. Ferner sind Eigenmittel auch die noch im Laufe des Projekts zu erbringenden Eigenleistungen.
  • Die Eigenmittel (bar und/oder unbar) sollen 10% der Gesamtfinanzierung ausmachen.

Im Verwendungsnachweis bei Abschluss des Vorhabens belegt der Projektträger/die Projektträgerin die ordnungsgemäße Durchführung seines/ihres Vorhabens durch einen kurzen Sachbericht (Fotomaterial und evtl. Presseberichte) und bestätigt die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel durch Ausfüllen und Unterzeichnen der mitgeschickten Formulare. Hierin sollen alle Kosten und die Gesamtfinanzierung im Zusammenhang mit der Durchführung des Projektes ersichtlich sein. (Formulare I/II: Verwendungsnachweis und Aufstellung Rechnungen). Im Sachbericht sollte ersichtlich werden, ob und wie konkrete Ziele erreicht wurden (messbare Daten, z. B. erreichte Personenanzahl).

Zum Verwendungsnachweis gehören auch ausgefüllte Teilnehmendenlisten, die ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.

Für Kosten, die vom Projekt Resonanzboden übernommen werden, müssen zur Prüfung die entsprechenden Rechnungen und Belege im Original vorliegen. Diese erhält der Projektträger/die Projektträgerin nach erfolgter Prüfung zurück.
Sämtliche Leistungen sind schriftlich festzuhalten (Honorare, Eigenarbeitsleistungen, Aufwandsentschädigungen).
Das Rechnungsdatum darf nicht vor dem Beginn des Projektzeitraums (Datum im Vertrag) liegen.