Förderrichtlinie Einzelmaßnahme
Gefördert werden Maßnahmen zur internen Weiterentwicklung und Stärkung von Organisationen mit bis zu 500 Euro pro Einzelmaßnahme. Pro Organisation sind maximal zwei Maßnahmen pro Jahr förderfähig.
Beispiele für förderfähige Ausgaben
Im Rahmen unserer Strukturförderung können Einzelmaßnahmen in folgenden Bereichen gefördert werden:
– Vereinsgründung (z.B. notarielle Leistungen, externe Beratung zur Satzung)
– Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Druck von Flyern, Visitenkarten, Plakaten oder Erstellung eines Logos)
– Beratung zu Themen wie Vereins-, Haftungs-, Medien- und Internetrecht
– Fortbildung zu Themen wie Vereinsbuchhaltung oder Projektmanagement
Honorare müssen angemessen sein und dürfen 72,00 Euro pro Stunde, bei wissenschaftlich tätigen oder besonders qualifizierten Referent*innen maximal 92,00 Euro pro Stunde nicht überschreiten. Die Kosten sind als Stundensatz anzugeben.
Nicht förderfähig sind
Laufende Kosten (z. B. Büroräume, Personal), Maßnahmen im Rahmen größerer Projekte, Reisekosten, Verpflegung, Ehrenamtspauschalen, Teilnahmegebühren, Supervision, Übersetzungen, Beratungsgebühren (z. B. für Rechtsstreitigkeiten, Mediation), Anschaffungen wie Büroinventar sowie Gegenstände, die nicht im Projekt verbleiben.
Vereinbart gerne einen Beratungstermin mit uns – telefonisch oder persönlich. Im Gespräch klären wir euren Unterstützungsbedarf, die geplante Maßnahme, den Umsetzungszeitraum und die Frist für die Abrechnung.
Nach dem Gespräch füllt ihr bitte den Antrag aus und sendet ihn uns zu. Weitere Unterlagen sind zunächst nicht nötig, eine Einreichungsfrist gibt es nicht.
Für die Kostenerstattung müssen bis zum vereinbarten Termin Originalbelege und eine vollständige Kostenabrechnung. Im Falle einer Vereinsgründung reicht bite auch den Nachweis des Vereinseintrags ein.
Beachtet bitte:
- Die Kosten dürfen erst nach Bewilligung entstehen.
- Ihr geht in Vorleistung. Die Erstattung erfolgt nachträglich.


0391 2445174
