Wie funktioniert die Auszahlung?
Veröffentlicht am 22. Februar 2017
- Für Vereine: Mit Bewilligung des Antrags erhalten Vereine einen Weiterleitungsvertrag, der die Weiterleitung der Fördermittel regelt. Für die Auszahlung der Fördermittel, genügt der Mittelabruf als formloses Anschreiben per E-Mail. Die Weiterleitung der Mittel erfolgt in zwei Raten:
Die erste Rate (40% der Fördersumme) kann sofort ausgezahlt werden.
Die zweite Rate (60%) wird überwiesen, wenn uns die Belege im Original über die Ausgabe der ersten Rate vorliegen. - Für Initiativen: Initiativen oder Vereine, die noch im Gründungsprozess sind, erhalten eine Kooperationsvereinbarung. Die Zahlung erfolgt nach Durchführung des Projektes und nach Antrag auf Erstattung der Auslagen an Resonanzboden//House of Resources Magdeburg.
- Nach Abschluss des Projekts muss ein Verwendungsnachweis in Form einer Gesamtabrechnung und eines Projektberichts (Sachbericht) erstellt werden.


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