Wie funktioniert die Auszahlung?
Veröffentlicht am 22. Februar 2017

  • Mit Bewilligung des Antrags wird ein Kooperationsvertrag geschlossen, der eine Vereinbarung zur Mittelweiterleitung enthält. Für den Mittelabruf genügt ein formloses Anschreiben per E-Mail oder postalisch.
  • Die Weiterleitung der Mittel erfolgt in zwei Raten:
    Die erste Rate (60% der Fördersumme) kann sofort ausgezahlt werden.
    Die zweite Rate (40%) wird überwiesen, wenn uns die Belege im Original über die Ausgabe der ersten Rate vorliegen.
  • Nach Abschluss des Projektes muss eine Gesamtabrechnung und ein Sachbericht erstellt werden.