Wie funktioniert die Auszahlung?
Veröffentlicht am 22. Februar 2017
- Mit Bewilligung des Antrags wird ein Kooperationsvertrag geschlossen, der eine Vereinbarung zur Mittelweiterleitung enthält. Für den Mittelabruf genügt ein formloses Anschreiben per E-Mail oder postalisch.
- Die Weiterleitung der Mittel erfolgt in zwei Raten:
Die erste Rate (60% der Fördersumme) kann sofort ausgezahlt werden.
Die zweite Rate (40%) wird überwiesen, wenn uns die Belege im Original über die Ausgabe der ersten Rate vorliegen. - Nach Abschluss des Projektes muss eine Gesamtabrechnung und ein Sachbericht erstellt werden.