Was wird nicht gefördert?
Veröffentlicht am 22. Februar 2017

  • Verpflegung
    Ausnahmen: mehrtägige Seminare und Veranstaltungen für Kinder)
  • alkoholische Getränke
  • reine „Spaß-Veranstaltungen“, Feste, Partys
  • Projekte im Kontext Sport
  • Anschaffung von Gegenständen
  • Personalkosten