Was wird nicht gefördert?
Veröffentlicht am 22. Februar 2017
- Verpflegung
Ausnahmen: mehrtägige Seminare und Veranstaltungen für Kinder) - alkoholische Getränke
- reine „Spaß-Veranstaltungen“, Feste, Partys
- Projekte im Kontext Sport
- Anschaffung von Gegenständen
- Personalkosten