Kostenplan
Veröffentlicht am 22. Februar 2017

Die Kosten untergliedern sich in drei Einzelansätze (Personal-, Betriebs- und Sachausgaben), innerhalb derer unterschiedliche Ausgabenarten angeführt sind.

  • Aufwandsentschädigung: Für musikalische Beiträge (Bandauftritt etc.) können nur Aufwandsentschädigungen abgerechnet werden. Für Aufwandsentschädigungen kann der*die Antragsteller*in in seinem*ihrem Finanzplan einen Stundensatz von  bis maximal 25 € in Ansatz bringen.
  • Honorare: Referentenhonorare bei Schulungen / Seminaren dürfen 72,00 € brutto pro Einzelstunde (60 Minuten) nicht überschreiten. Wenn es sich bei den Referenten um wissenschaftlich tätige Personen (Universitätsprofessoren, Dozenten usw.) oder sonstige hoch qualifizierte Personen mit Spezialkenntnissen handelt, darf das Honorar 92,00 € brutto pro Zeitstunde (60 Minuten). nicht überschreiten.
  • Eigenarbeitsleistungen: Für unbare Eigenleistungen kann der*die Antragsteller*in in seinem*ihrem  Finanzplan, abhängig vom Schwierigkeitsgrad der Arbeit, einen Stundensatz von min. 12,41 € (Mindestlohn Stand Januar 2024) bis maximal 20,00 € in Ansatz bringen.
  • Sachausgaben: Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort im eigenen PKW gemäß Bundesreisekostengesetz mit einer Kilometerpauschale in Höhe von € 0,20 pro Kilometer (bis zu einem Betrag in Höhe von max. € 130,00) und mit Zügen der Deutschen Bahn AG (2. Klasse), jeweils gegen Vorlage einer schriftlichen Kilometerabrechnung bzw. der Bahntickets.